System ZZ-Manschette - Rohraussendurchmesser 32 mm in leichten Trennwänden
Brandschutzmanschette ZZ 430 (ZZ-Manschette NE) in Massivwand, Eingesetzte Montage, beidseitig
Brandschutzmanschette ZZ 430 (ZZ-Manschette NE) in Massivwand, Aufsatzmontage, beidseitig
Brandschutzmanschette ZZ 430 (ZZ-Manschette NE) in Massivdecke, Eingesetzte Montage, auf 90° Rohrwinkel, deckenunterseitig
Brandschutzmanschette ZZ 430 (ZZ-Manschette NE) in Massivdecke, Eingesetzte Montage, auf Überschie- bemuffe, deckenunterseitig
Brandschutzmanschette ZZ 430 (ZZ-Manschette NE) in Massivdecke, Aufsatzmontage mit Nullabstand, deckenunterseitig
Brandschutzmanschette ZZ 430 (ZZ-Manschette NE) in Massivdecke, Eingesetzte Montage, deckenunterseitig
Brandschutzmanschette ZZ 430 (ZZ-Manschette NE) in Massivdecke, Eingesetzte Montage mit Nullabstand, deckenunterseitig
Feuerwiderstandsklasse R 90/R 120 für Massivwände, Massivdecken
und leichte Trennwände. Brandabschottung von brennbaren Rohren.
Besonders geeignet für:
• Einzelrohrdurchführungen bis 160 mm
• Reihenanordnungen ohne Mindestabstände
• Abschottungen von Kunststoffrohren bis max. 200 mm
Außendurchmesser in Massivwänden, leichten Trennwänden und Massivdecken
Rohrabschottung "ZZ-Manschette" gem. Zulassung Nr.
Z-19.17-1659 für leichte Trennwände liefern und gemäß
Zulassung einbauen, inkl. rauchgasdichten Verschließen
der Fugen mit mineralischen Baustoffen Baustoffklasse
DIN 4102-A
Feuerwiderstandsklasse S 90
Rohraussendurchmesser 32 mm
Zulassung: Z-19.17-1659
Hersteller: ZAPP-ZIMMERMANN GmbH
Fabrikat: System ZZ-Manschette AS Ø 32 mm
Einheit: Stk
Rohrabschottung "ZZ-Manschette" gem. Zulassung Nr.
Z-19.17-1659 für leichte Trennwände liefern und gemäß
Zulassung einbauen, inkl. rauchgasdichten Verschließen
der Fugen mit mineralischen Baustoffen Baustoffklasse
DIN 4102-A
Feuerwiderstandsklasse S 90
Rohraussendurchmesser 135 mm
Zulassung: Z-19.17-1659
Hersteller: ZAPP-ZIMMERMANN GmbH
Fabrikat: System ZZ-Manschette AS Ø 135 mm
Einheit: Stk
Zwischen den Brandabschnitten sind Decken- und Wanddurchbrüche
für Kabel- und Rohrleitungen so zu verschließen, daß Feuer, Rauch und
Temperatur im Brandfall nicht übertragen werden. Dies gilt für die gesamte
Installation.
Das System muss für die direkte und nachträgliche Installation der
Brandabschottung zugelassen sein. Die Materialien müssen für den Einsatz
in leichten Trennwänden sowie in Massivwänden und -decken zugelassen sein.
Zugelassene Installationen:
Brennbare Rohre mit einem Rohraußendurchmesser bis 200 mm
Kunststoffrohre aus PVC-U, PVC-Hl, PVC-C, PP, PE-HD, LDPE, ABS, ASA,
Styrol-Copolymerisaten, PE-X, PB
Rohre aus mineralverstärkten Kunststoffen: Ostendorf Skolan dB,
Wavin AS, Geberit Silent db 20, Friatec Friaphon, Rehau Raupiano plus,
Poliplast dBlue bzw. POLIphon
Kunststoffverbundrohre (z. B. fusiotherm, Unipipe, alpex-duo)
Getränkeschlauchleitungen (z. B. Python System AG, Rehau) mit einer
Isolierung aus synthetischem Kautschuk
Rohrpostanlagen
Doppelrohre mit Begleitheizung bzw. Leckageüberwachung
Die Rohre können mit einer Schallisolierung bzw. einem Schallschutzschlauch
aus PE-Schaumstoff (Baustoffklasse DIN 4102-B2) bis 5 mm Dicke im Bereich
des Bauteils versehen werden
Jede Abschottung ist vom Verarbeiter mit einem Schild dauerhaft zu kennzeichnen,
das folgende Angaben enthalten muss:
Feuerwiderstandsklasse der Rohrabschottung
Zulassungsnummer der Rohrabschottung.
Name des Herstellers der Abschottung (Verarbeiter)
Herstellungsjahr
Alle nachfolgenden Positionen beinhalten, wenn nicht anders beschrieben,
die Lieferung und betriebsfertige Montage für Brandschutzdurchführungen. Der
Anbieter ist verpflichtet die amtlichen Nachweise für die von ihm angebotenen Brandschutzmaßnahmen vorzulegen.
Amtliche Nachweise können sein:
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Europäisch Technische Zulassung
Europäisch Technische Bewertung
Prüfzeugnis
gutachterliche Stellungnahme