ZZ-Manschette

System ZZ-Manschette - Rohraussendurchmesser 32 mm in leichten Trennwänden

Brandschutzmanschette ZZ 430 (ZZ-Manschette NE) in Massivwand, Eingesetzte Montage, beidseitig



Brandschutzmanschette ZZ 430 (ZZ-Manschette NE) in Massivwand, Aufsatzmontage, beidseitig


Brandschutzmanschette ZZ 430 (ZZ-Manschette NE) in Massivdecke, Eingesetzte Montage, auf 90° Rohrwinkel, deckenunterseitig


Brandschutzmanschette ZZ 430 (ZZ-Manschette NE) in Massivdecke, Eingesetzte Montage, auf Überschie- bemuffe, deckenunterseitig


Brandschutzmanschette ZZ 430 (ZZ-Manschette NE) in Massivdecke, Aufsatzmontage mit Nullabstand, deckenunterseitig


Brandschutzmanschette ZZ 430 (ZZ-Manschette NE) in Massivdecke, Eingesetzte Montage, deckenunterseitig



Brandschutzmanschette ZZ 430 (ZZ-Manschette NE) in Massivdecke, Eingesetzte Montage mit Nullabstand, deckenunterseitig


Feuerwiderstandsklasse R 90/R 120 für Massivwände, Massivdecken 

und leichte Trennwände. Brandabschottung von brennbaren Rohren.


Besonders geeignet für: 


• Einzelrohrdurchführungen bis 160 mm

• Reihenanordnungen ohne Mindestabstände

• Abschottungen von Kunststoffrohren bis max. 200 mm 

Außendurchmesser in Massivwänden, leichten Trennwänden und Massivdecken

 

Rohrabschottung "ZZ-Manschette" gem. Zulassung Nr.

Z-19.17-1659 für leichte Trennwände liefern und gemäß

Zulassung einbauen, inkl. rauchgasdichten Verschließen

der Fugen mit mineralischen Baustoffen Baustoffklasse

DIN 4102-A

 

Feuerwiderstandsklasse S 90

 

Rohraussendurchmesser 32 mm

 

Zulassung: Z-19.17-1659

Hersteller: ZAPP-ZIMMERMANN GmbH

Fabrikat: System ZZ-Manschette AS Ø 32 mm

 

 

Einheit: Stk



Rohrabschottung "ZZ-Manschette" gem. Zulassung Nr.

Z-19.17-1659 für leichte Trennwände liefern und gemäß

Zulassung einbauen, inkl. rauchgasdichten Verschließen

der Fugen mit mineralischen Baustoffen Baustoffklasse

DIN 4102-A

 

Feuerwiderstandsklasse S 90

 

Rohraussendurchmesser 135 mm

 

Zulassung: Z-19.17-1659

Hersteller: ZAPP-ZIMMERMANN GmbH

Fabrikat: System ZZ-Manschette AS Ø 135 mm


 

Einheit: Stk



Zwischen den Brandabschnitten sind Decken- und Wanddurchbrüche

für Kabel- und Rohrleitungen so zu verschließen, daß Feuer, Rauch und

Temperatur im Brandfall nicht übertragen werden. Dies gilt für die gesamte

Installation.

 

Das System muss für die direkte und nachträgliche Installation der

Brandabschottung zugelassen sein. Die Materialien müssen für den Einsatz

in leichten Trennwänden sowie in Massivwänden und -decken zugelassen sein.

 

Zugelassene Installationen:

Brennbare Rohre mit einem Rohraußendurchmesser bis 200 mm

Kunststoffrohre aus PVC-U, PVC-Hl, PVC-C, PP, PE-HD, LDPE, ABS, ASA,

Styrol-Copolymerisaten, PE-X, PB

Rohre aus mineralverstärkten Kunststoffen: Ostendorf Skolan dB,

Wavin AS, Geberit Silent db 20, Friatec Friaphon, Rehau Raupiano plus,

Poliplast dBlue bzw. POLIphon

Kunststoffverbundrohre (z. B. fusiotherm, Unipipe, alpex-duo)

Getränkeschlauchleitungen (z. B. Python System AG, Rehau) mit einer

Isolierung aus synthetischem Kautschuk

Rohrpostanlagen

Doppelrohre mit Begleitheizung bzw. Leckageüberwachung

Die Rohre können mit einer Schallisolierung bzw. einem Schallschutzschlauch

aus PE-Schaumstoff (Baustoffklasse DIN 4102-B2) bis 5 mm Dicke im Bereich

des Bauteils versehen werden

 

Jede Abschottung ist vom Verarbeiter mit einem Schild dauerhaft zu kennzeichnen,

das folgende Angaben enthalten muss:

 

Feuerwiderstandsklasse der Rohrabschottung

Zulassungsnummer der Rohrabschottung.

Name des Herstellers der Abschottung (Verarbeiter)

Herstellungsjahr

 

Alle nachfolgenden Positionen beinhalten, wenn nicht anders beschrieben,

die Lieferung und betriebsfertige Montage für Brandschutzdurchführungen. Der

Anbieter ist verpflichtet die amtlichen Nachweise für die von ihm angebotenen Brandschutzmaßnahmen vorzulegen.

 

Amtliche Nachweise können sein:

 

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

Europäisch Technische Zulassung

Europäisch Technische Bewertung

Prüfzeugnis

gutachterliche Stellungnahme

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