Fehlen ent-sprechende Festlegungen, ist ein Abstand von mind. 50 mm erforderlich. Ausgewählte Beispiele für Schottausführungen (Brandschutzmanschetten für Rohre, Rohrbandage, Kabel und Kombischotts aus Mineralwolle, Brandschutzkissen, Brandschutzschaum und Brandschutzsteine) sind nachfolgend prinzipiell dargestellt.Generell gilt, dass die Randbedingungen der Eignung und des Einbaues von Schottsystemen den AbZ/AbP der Schotthersteller zu entnehmen sind
Gemäß der Zulassung Z-19.15-2158 wird für brennbare Rohre (maximaler Außendurchmesser 110 mm) die Montage von ZZ-Manschetten Typ AS (= ZZ-Manschette Typ ES plus ZZ-Winkelset) erforderlich. Zusätzliche Hinweise finden Sie im Abschnitt „Zulässige Installationen“.
In Deckenabschottungen ist eine ZZ-Manschette Typ A/AS deckenunterseitig anzubringen, in Wandabschottungen muss jeweils eine Manschette auf jeder Wandseite befestigt werden.
Nichtbrennbare Rohre ohne Isolierung
/ Zulässig sind Rohre aus Stahl, Edelstahl oder Stahlguss bis zu einem maximalen Rohraußendurchmesser von 35 mm und einer maximalen Nennrohrwanddicke von 2,6 mm.
Brennbare Rohre
/ Zulässig sind Rohre aus thermoplastischen Kunststoffen für Rohrleitungsanlagen für nicht brennbare Flüssigkeiten oder nichtbrennbare Gase (mit Ausnahme von Lüftungsleitungen), für Rohrpostleitungen (Fahrrohre) oder Staubsaug- leitungen bis zu einem Rohraußendurchmesser von 160 mm. Die zulässigen Nennrohrwand- dicken gemäß Diagramm 8 & 9 (s. S. 31) sind zu beachten.
Die Kabel bzw. Steuerleitungen und Elektroinstallationsrohre müssen entsprechend den technischen Regeln auf Kabelrinnen und leitern bzw. in Abstützvorrichtungen befestigt sein.
/ Die Kabeltragekonstruktionen (Kabelrinnen und leitern) und deren Unterstützungen bzw. Befes- tigungen müssen aus Stahl bestehen und auf beiden Seiten der Brandabschottungen so befestigt sein, dass im Brandfall über die Zeitdauer der geforderten Feuerwiderstandsklasse keine zusätzliche mechanische Beanspruchung auf die Brandabschottungen wirken kann. Diesbezüglich sind die technischen Regeln und die Vorgaben des Herstellers des Kabeltragesystems und des Befestigungssystems einzuhalten.
/ Die Rohrtragekonstruktionen und deren Befestigungen müssen aus Stahl bestehen und auf beiden Seiten der Brandabschottungen so befestigt sein, dass im Brandfall über die Zeitdauer der geforderten Feuerwiderstandsklasse keine zusätzliche mechanische Beanspruchung auf die Brandabschottungen wirken kann. Diesbezüglich sind die technischen Regeln und die Vorgaben des Herstellers der Trag- bzw. Befestigungssysteme einzuhalten.
/ Kabelrinnen und leitern dürfen wahlweise durch
die Brandabschottungen geführt werden.
Im Bereich der Öffnung entsprechend der erforderlichen lichten Abmessung der Abschottung ggf. zuzüglich der Beplankungsdicke der Laibung
2 Wechselprofile (UW-Profile) zwischen die Ständer schieben und bei Be- darf den Öffnungsbereich durch 2 vertikal angeordnete Profilstücke, die im Anschlussbereich über die Wechselprofile geschoben werden, begrenzen.
Ein Verschrauben der Profile untereinander ist nicht erforderlich aber für die Montage zulässig.
Bei Ausführung einer Auswechslung mit Unterbrechung eines Regelstän- ders sind Wechselprofile einzubauen. Diese dienen gleichzeitig als horizontales Laibungsprofil für die Öffnung.
Die Wechselprofile sind mit den Regelständern zu vercrimpen, zu vernie- ten oder zu verschrauben.
Bei Bedarf den Öffnungsbereich durch 2 vertikal angeordnete Profilstücke begrenzen, die über die Wechselprofile im Anschlussbereich geschoben werden.
Ist nur zwischen zwei Regelständern möglich
Bei nachträglichem Einbau der Durchführungsöffnung (Ständerwand
bereits beplankt) wird die Beplankung mit einer Stichsäge beidseitig herausgesägt.
Stabilisierung der Knauf Platten im Öffnungsbereich durch umlaufendes
Hinterlegen mit Profilstücken (UW oder CW), Verschraubung mit Knauf Platten (Schraubabstand ≤ 150 mm).
Beplankung mit Knauf Platten entsprechend Beplankungsdicke einer Wandseite sofern der Nachweis der Abschottung keine anderen Aussagen dazu trifft.
Schraubabstand ≤ 150 mm
Plattenbreite im Laibungsbereich entsprechend Nachweis, mindestens
aber in Trennwanddicke ausführen.
Fugen mit Gipsspachtel füllen.
Bei der Ausführung der Brandabschottung ist die Europäische Technische Zulassung ETA- 10/0431 des Österreichischen Instituts für Bautechnik maßgebend.
/ Alle technischen Vorgaben wie z.B. zulässige Abschottungsgröße, Wand-/ Deckenarten, Feuerwiderstandsklassen, Installationen und deren erste Unterstützung, Arbeitsräume etc. sind der Zulassung zu entnehmen.
/ Es ist sicherzustellen, dass durch den Einbau der Brandabschottung die Standsicherheit des angrenzenden Bauteils, auch im Brandfall, nicht beeinträchtigt wird. Der Verwendbarkeitsnach- weis des Bauteils ist zu beachten.
/ Alle betroffenen Vorschriften und technischen Regeln anderer Gewerke, insbesondere die der Elektrotechnik, sind zu beachten und einzuhal- ten.
/ Brandabschottungen in Decken sind gegen Belastungen, insbesondere auch gegen das Be- treten, durch geeignete Maßnahmen zu sichern (z.B. durch Umwehrung oder durch Abdeckung mittels Gitterrost).
/ Gemäß ETAG 026-2 ist das Abschottungssystem der Nutzungskategorie Z1 zuzuordnen. Das heißt, die zulässigen Umgebungsbedingungen für die Verwendung des Produkts sind Innenbereiche mit jeglicher Feuchtigkeit und Temperaturen über
0 °C.
/ Bitte beachten Sie die Sicherheitsdatenblätter der
Produkte.
Kombiabschottung bzw. Kabelabschottung bis EI 120 für Massivwände, Massivdecken und leichte Trennwände. Brandabschottung für Elektrokabel, Telekommunikationskabel, optischen Faserkabel, Elektroinstallationsrohre sowie brennbare und nichtbrennbare Rohre.
Schnelles und einfaches Verschließen von Bauteilöffnungen
Hochbelegte Abschottungen
Schwer zugängliche und unregelmäßige Öffnungen
Es ist die erforderliche Anzahl ZZ-Brandschutzsteine 170 BDS-N aus dem Schott zu entnehmen, um Raum für die neu durchzuführenden Installationen zu erhalten.
/ Nach Durchführung der Installationen sind die entnommenen ZZ Brandschutzsteine 170 BDS-N entsprechend den Konturen der Installationen zuzuschneiden, sodass diese wieder strammsitzend eingebaut werden können.
/ Wahlweise können mit einem geeigneten Schneid.
/ Bohrwerkzeug ausreichend große Öffnungen in der Abschottung hergestellt werden (Unter Berücksichtigung der notwendigen Schutzmaßnahmen und Sicherheitsbestimmungen).