Fugen zwischen Bauteilen müssen durch flexible Materialien
verschlossen werden, die zum einen die Bewegungen der Fugen
aufnehmen können, zum anderen aber einen dichten Verschluss der
Fugen gewährleisten, um u.a. die Feuerwiderstandsdauer von trennenden
Bauteilen (Wände und Decken) zwischen Brandabschnitten zu erhalten
und die Ausbreitung von Rauchgas über den Brandabschnitt hinaus zu
verhindern.
Systemauswahl:
Das Brandschutzsilikon ZZ G30 / ZZ-Brandschutzsilikon NE muss die
Feuerwiderstandsklasse bis EI 120 für Massivwände, Massivdecken erfüllen
und dem zusätzlichem Nachweis nach Hochbaufugennorm DIN EN ISO 11600
(ISO 11600 -F- 12,5 E), Bewegungsvermögen bis 12,5 % oder 20 %
entsprechen.
Die Brandschutzfugendichtung ZZ 530 / ZZ-Fugenband NE muss die
Feuerwiderstandsklasse bis EI 120 für Massivwände, Massivdecken erfüllen,
Bewegungsvermögen bis 12,5 %
Alle nachfolgenden Positionen beinhalten, wenn nicht anders beschrieben,
die Lieferung und betriebsfertige Montage für den Brandschutzfugenverschluss.
Der Anbieter ist verpflichtet die amtlichen Nachweise (Europäisch Technische
Bewertung) für die von ihm angebotenen Brandschutzmaßnahmen vorzulegen.
Nach dem Einbau von Fugensystemen muss der Unternehmer, der
diese eingebaut hat, dem Auftraggeber eine schriftliche
Übereinstimmungsbestätigung ausstellen, mit der er bescheinigt, dass der
von ihm ausgeführte Brandschutzfugenverschluss den Bestimmungen
der Europäisch Technischen Bewertung entspricht.
Wir befassen uns in der Zusammenarbeit mit einem umfangreichen internationalen Netzwerk von Instituten, Architekten, Baubiologen, Umweltmedizinern, Selbsthilfegruppen und Interessensgemeinschaften
ausschließlich mit gesundheitlich relevanten Fragen
bei der Bewertung von Produkten, Systemen, Gebäuden und auch Gutachten unabhängig von politischen Parteien, Baustoffherstellern, Händlern, „Bauausführenden“, Mietern, Vermietern und Interessensverbänden.
Zwischen den Brandabschnitten sind Decken- und Wanddurchbrüche
für Kabelleitungen so zu verschließen, daß Feuer, Rauch und Temperatur
im Brandfall nicht übertragen werden. Dies gilt für die gesamte Installation.
Zulässig ist eine maximale Belegung von 60% der Öffnungsgröße.
Die zu verarbeitenden Systeme müssen aus intumeszierendem (im Brandfall aufschäumenden) Baustoff bestehen, sowie staub- und faserfrei sein.
Von einer Beschichtung mit dämmschichtbildenden Mitteln der Kabel- und Kabelträger vor und hinter der Abschottung ist abzusehen.
Die Kabelträger dürfen durch die Abschottung hindurchgeführt werden.
Eine Nachinstallation von Kabeln ohne besondere Hilfsmittel muß
gewährleistet sein.
Die Materialien müssen für den Einsatz in leichten Trennwänden sowie in
Massivwänden und -decken zugelassen sein.
Jede Abschottung ist vom Verarbeiter mit einem Schild dauerhaft zu kennzeichnen,
das folgende Angaben enthalten muss:
Feuerwiderstandsklasse der Kabelabschottung
Zulassungsnummer der Kabelabschottung.
Name des Herstellers der Abschottung (Verarbeiter)
Herstellungsjahr
Alle nachfolgenden Positionen beinhalten, wenn nicht anders beschrieben,
die Lieferung und betriebsfertige Montage für Brandschutzdurchführungen. Der
Anbieter ist verpflichtet die amtlichen Nachweise für die von ihm angebotenen
Brandschutzmaßnahmen vorzulegen.
Amtliche Nachweise können sein:
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Europäisch Technische Zulassung
Europäisch Technische Bewertung
Prüfzeugnis
gutachterliche Stellungnahme
System ZZ-DoBo BDS - Öffnungsgröße = Ø 75 mm in leichten Trennwänden
Kabelabschottung S30/S60/S90 für Massivwände, Massivdecken und leichte Trennwände.
Temporäre sowie permanente Brandabschottung von Elektrokabeln und -leitungen aller Art
und Durchmesser.
Besonders geeignet für:
- Kleinstabschottungen mit 75 oder 100 mm Durchmesser
- Kabel aller Arten und Durchmesser
- Durchführungen in leichten Trennwänden
- Abschottungen mit häufig wechselnder Belegung
Kabelabschottung "System ZZ-DoBo BDS" gem. Zulassung
Nr. Z-19.15-1318 für leichte Trennwände liefern und
einbauen, inkl. rauchgasdichtem Verschließen der
Kabelzwickel und evtl. offener Zwischenräume mit ZZ-
Brandschutzmasse BDS-N (1K).
Geforderte Feuerwiderstandsdauer: S90
Öffnungsgröße = Ø 75 mm
Zulassung: Z-19.15-1318
Hersteller: ZAPP-ZIMMERMANN GmbH
Fabrikat: System ZZ-DoBo BDS-N
Einheit: Stk
System ZZ-DoBo BDS - Öffnungsgröße = Ø 75 mm in Massivwänden und -decken
Kabelabschottung S30/S60/S90 für Massivwände, Massivdecken und leichte Trennwände.
Temporäre sowie permanente Brandabschottung von Elektrokabeln und -leitungen aller Art
und Durchmesser.
Besonders geeignet für:
- Kleinstabschottungen mit 75 oder 100 mm Durchmesser
- Kabel aller Arten und Durchmesser
- Durchführungen in leichten Trennwänden
- Abschottungen mit häufig wechselnder Belegung
Kabelabschottung "System ZZ-DoBo BDS" gem. Zulassung
Nr. Z-19.15-1318 für Massivwände und -decken liefern und
einbauen, inkl. rauchgasdichtem Verschließen der
Kabelzwickel und evtl. offener Zwischenräume mit ZZ-
Brandschutzmasse BDS-N (1K).
Geforderte Feuerwiderstandsdauer: S90
Öffnungsgröße = Ø 75 mm
Zulassung: Z-19.15-1318
Hersteller: ZAPP-ZIMMERMANN GmbH
Fabrikat: System ZZ-DoBo BDS-N
Einheit: Stk
System ZZ-Box BDS - Öffnungsgröße bis 500 x 500 mm in leichten Trennwänden
Kabelabschottung "System ZZ-Box BDS" gem.
Zulassung Nr. Z-19.15-1315 für leichte Trennwände
liefern und einbauen, inkl. rauchgasdichtem
Verschließen der Kabelzwickel und evtl. offener
Zwischenräume mit ZZ-Brandschutzmasse BDS-N (1K).
Öffnungsgröße = x mm
Geforderte Feuerwiderstandsdauer: S30, S90
Größe je Box 200 x 100 mm
Zulassung: Z-19.15-1315
Hersteller: ZAPP-ZIMMERMANN GmbH
Fabrikat: System ZZ-Box BDS
Einheit: Stk
System ZZ-Stopfen BDS - Öffnungsgröße bis Ø 240 mm in Massivwänden und -decken
Kabelabschottung "System ZZ-Stopfen BDS" Ø 250
gem. Zulassung Nr. Z-19.15-1316 für Massivwände und -decken
liefern und gemäß Zulassung einbauen, inkl. rauchgasdichtem
Verschließen der Kabelzwickel und evtl.offener Zwischenräume
mit ZZ-Brandschutzmasse BDS-N (1K).
Geforderte Feuerwiderstandsdauer:S30, S60, S90
Öffnungsgröße = Ø 240 mm
Zulassung: Z-19.15-1316
Hersteller: ZAPP-ZIMMERMANN GmbH
Fabrikat: System ZZ-Stopfen BDS Ø 250 mm
Einheit: Stk
System ZZ-Steine 120 BDS-N - Öffnungsgröße bis 1000 x 1000 mm in Massivwänden
Kabelabschottung S30/S60/S90 für Massivwände, Massivdecken und
leichte Trennwände. Temporäre sowie permanente Brandabschottung
von Elektrokabeln und -leitungen aller Art und Durchmesser.
Besonders geeignet für:
- Mittlere und große Abschottungen mit mittlerer bis hoher Belegung
- Kabel bis 18 mm Durchmesser
- Abschottungen mit häufig wechselnder Belegung
Kabelabschottung "System ZZ-Steine 120 BDS-N" zur
Abschottung von Kabel aller Art und Durchmesser gem.
Zulassung Nr. Z-19.15-1743 für Massivwänden liefern und einbauen, sowie rauchgasdichtem Verschließen der Kabelzwickel und evtl. offener Zwischenräume mit ZZ-Brandschutzmasse BDS-N (1K). Bei Kabel kleiner oder gleich 18 mm Durchmesser dürfen keine Zusatzmaßnahmen erforderlich sein.
Geforderte Feuerwiderstandsdauer: S90
Öffnungsgröße = x mm
Zulassung: Z-19.15-1743
Hersteller: ZAPP-ZIMMERMANN GmbH
Fabrikat: System ZZ-Steine 120 BDS-N
Einheit: Stk
System ZZ-Steine 200 BDS-N - Öffnungsgröße 700 x infin; in Massivdecken
Kabelabschottung "System ZZ-Steine 200
BDS-N" gem. Zulassung Nr. Z-19.15-1182 für Massivdecken liefern und einbauen, inkl. Einbau eines umlaufenden 200 mm tiefen Laibungsrahmens gem. Zulassung sowie rauchgasdichtem Verschließen der Kabelzwickel und evtl. offener Zwischenräume mit ZZ-Brandschutzmasse BDS-N (1K).
Geforderte Feuerwiderstandsdauer: S90
Öffnungsgröße = x mm
Zulassung: Z-19.15-1182
Hersteller: ZAPP-ZIMMERMANN GmbH
Fabrikat: System ZZ-Steine 200 BDS-N
Einheit: Stk
System ZZ-Platte BDS-N - Öffnungsgröße 600 x infin; mm in Massivdecken
Kabelabschottung "System ZZ-Platte BDS-N" gem.
Zulassung Nr. Z-19.15-1861 für Massivdecken liefern und einbauen sowie rauchgasdichtem Verschließen der Kabelzwickel und evtl. offener Zwischenräume mit ZZ-Brandschutzmasse BDS-N (1K).
Geforderte Feuerwiderstandsdauer: S90
Öffnungsgröße = x mm
Zulassung: Z-19.15-1861
Hersteller: ZAPP-ZIMMERMANN GmbH
Fabrikat: System ZZ-Platte BDS-N
Einheit: Stk
System ZZ-Platte BDS-N - Öffnungsgröße bis 1000 x 1000 mm in leichten Trennwänden
Kabelabschottung "System ZZ-Platte BDS-N" gem.
Zulassung Nr. Z-19.15-1861 für leichte
Trennwände liefern und gem. Zulassung einbauen, sowie rauchgasdichtem Verschließen der Kabelzwickel und evtl. offener Zwischenräume mit ZZ-Brandschutzmasse BDS-N (1K).
Geforderte Feuerwiderstandsdauer:S90
Öffnungsgröße = x mm
Zulassung: Z-19.15-1861
Hersteller: ZAPP-ZIMMERMANN GmbH
Fabrikat: System ZZ-Platte BDS-N
Einheit: Stk
System ZZ-Brandschutzsilikon NE - Öffnungsgröße bis Ø 113 mm in leichten Trennwänden
Kabelabschottung EI 30/EI 60/EI 90 für Massivwände, leichte Trennwände sowie
EI 30/ EI 60/ EI 90/EI 120 in Massivdecken. Brandabschottung von Elektrokabeln und -leitungen.
Besonders geeignet für:
- Kleinstabschottungen in Massivwänden und -decken sowie leichten Trennwänden,
- Kabel bis 21 mm Durchmesser,
- Abschottungen im Außenbereich
Kabelabschottung "System ZZ-Brandschutzsilikon NE" zur
Abschottung von Kabel mit einem Durchmesser von
kleiner oder gleich 21 mm gem. Zulassung ETA-13/0123 für leichte Trennwände liefern und einbauen, inkl. evtl. erforderlicher Aufleistungen (bei zu geringen Wandstärken).
Geforderte Feuerwiderstandsdauer: bis EI120
Öffnungsgröße = Ø mm
Kabeldurchmesser bis 21 mm
Zulassung: ETA-13/0123
Hersteller: ZAPP-ZIMMERMANN GmbH
Fabrikat: System ZZ-Brandschutzsilikon NE
Einheit: Stk
System ZZ-Brandschutzmasse 1K - Öffnungsgröße bis Ø 75 mm in leichten Trennwänden
Kabelabschottung "System ZZ-Brandschutzmasse 1K" zur
Abschottung von Kabel mit einem Durchmesser von
kleiner oder gleich 18 mm gem. Zulassung Nr. Z-19.15-
1642 für leichte Trennwände inkl. Hüllrohr BDS-N
Ø 75 mm liefern und einbauen, rauchgasdichtes
Verschließen der Öffnungen mit ZZ-Brandschutzmasse
BDS-N (1K).
Geforderte Feuerwiderstandsdauer: S90
Öffnungsgröße Ø 75 mm
Kabeldurchmesser bis 18 mm
Zulassung: Z-19.15-1642
Hersteller: ZAPP-ZIMMERMANN GmbH
Fabrikat: System ZZ-Brandschutzmasse 1K
Einheit: Stk
System ZZ-Brandschutzmasse NE - Öffnungsgröße bis Ø 113 mm in leichten Trennwänden
Kabelabschottung "System ZZ-Brandschutzmasse NE" zur
Abschottung von Kabel mit einem Durchmesser von
kleiner oder gleich 21 mm gem. Zulassung ETA-13/0093 für leichte Trennwände liefern und einbauen.
Geforderte Feuerwiderstandsdauer: bis EI120
Öffnungsgröße = Ø mm
Kabeldurchmesser bis 21 mm
Zulassung: ETA-13/0093
Hersteller: ZAPP-ZIMMERMANN GmbH
Fabrikat: System ZZ-Brandschutzmasse NE
Einheit: Stk
System ZZ-Brandschutzsilikon NE - Öffnungsgröße bis 100 x 100 mm in Massivwänden und -decken
Kabelabschottung EI 30/EI 60/EI 90 für Massivwände, leichte Trennwände sowie
EI 30/ EI 60/ EI 90/EI 120 in Massivdecken. Brandabschottung von Elektrokabeln und -leitungen.
Besonders geeignet für:
- Kleinstabschottungen in Massivwänden und -decken sowie leichten Trennwänden,
- Kabel bis 21 mm Durchmesser,
- Abschottungen im Außenbereich
Kabelabschottung "System ZZ-Brandschutzsilikon NE" zur
Abschottung von Kabel mit einem Durchmesser von
kleiner oder gleich 21 mm gem. Zulassung ETA-13/0123 für leichte Trennwände liefern und einbauen.
Geforderte Feuerwiderstandsdauer: bis EI120
Öffnungsgröße = Ø mm
Kabeldurchmesser bis 21 mm
Zulassung: ETA-13/0123
Hersteller: ZAPP-ZIMMERMANN GmbH
Fabrikat: System ZZ-Brandschutzsilikon NE
Einheit: Stk
System ZZ-Stopfen BDS - Öffnungsgröße = Ø 98 mm in leichten Trennwänden
Kombiabschottung S30/S60/S90 für Massivwände, Massivdecken und
leichte Trennwände und Wände vom Typ PRIOWALL. Temporäre sowie
permanente Brandabschottung von Elektrokabeln und -leitungen aller Art
und Durchmesser sowie nichtbrennbaren Rohren.
Besonders geeignet für:
- Kernbohrungen bis 250 mm Durchmesser in Massivwänden und -decken
- Kabel aller Arten und Durchmesser
- Mischbelegungen aus Kabeln und nichtbrennbaren Rohren
- Abschottungen mit häufig wechselnder Belegung
Kombiabschottung "System ZZ-Stopfen BDS" gem.
Zulassung Nr. Z-19.15-1316 für leichte Trennwände,
bestehend aus 2 Halbschalen u. 2 Stopfen, liefern und
gemäß Zulassung einbauen, inkl. rauchgasdichtem
Verschließen der Kabelzwickel und evtl.offener
Zwischenräume mit ZZ-Brandschutzmasse BDS-N (1K).
Geforderte Feuerwiderstandsdauer: S30, S90
Öffnungsgröße Ø = 98 mm
Zulassung : Z-19.15-1316
Hersteller: ZAPP-ZIMMERMANN GmbH
Fabrikat: System ZZ-Stopfen BDS
Einheit: Stk
System ZZ-Steine 170 BDS-N - Öffnungsgröße bis 875 x 575 mm in leichten Trennwänden
Kombiabschottung S30/S60/S90 für Massivwände, Massivdecken,
leichte Trennwände. Temporäre sowie permanente Brandabschottung
von Elektrokabeln und -leitungen aller Art und Durchmesser sowie
nichtbrennbaren Rohren.
Besonders geeignet für:
- Mittlere und große Abschottunge nmit mittlerer bis hoher Belegung
- Mischbelegungen aus Kabeln und nichtbrennbaren Rohren
- Abschottungen mit häufig wechselnder Belegung
Kombiabschottung "System ZZ-Steine 170
BDS-N" gem. Zulassung Nr. Z-19.15-2158 für leichte
Trennwände liefern und einbauen, inkl. Einbau eines
umlaufenden 170 mm tiefen Laibungsrahmens gem.
Zulassung sowie rauchgasdichtem Verschließen
der Kabelzwickel und evtl. offener Zwischenräume mit
ZZ-Brandschutzmasse BDS-N (1K), ZZ-Masse NE, oder ZZ-Brandschutzschaum 2K NE.
Geforderte Feuerwiderstandsdauer: S90
Öffnungsgröße bis x mm
Zulassung: Z-19.15-2158
Hersteller: ZAPP-ZIMMERMANN GmbH
Fabrikat: System ZZ-Steine 170 BDS-N
Einheit: Stk
System ZZ-Steine 200 BDS-N - Öffnungsgröße bis 840 x 570 mm in leichten Trennwänden
Kombiabschottung S90 für Massivwände, Massivdecken, leichte Trennwände,
Gipswände und Wände vom Typ PRIOWALL. Temporäre sowie permanente
Brandabschottung von Elektrokabeln und -leitungen aller Art und Durchmesser
sowie brennbaren und nichtbrennbaren Rohren.
Besonders geeignet für:
- Mittlere und große Abschottungen mit mittlerer bis hoher Belegung
- Mischbelegungen aus Kabeln,brennbaren und nichtbrennbaren Rohren
- Rohre mit Kautschukisolierung, Hydraulikleitungen und Mehrschichtverbundrohre
- Abschottungen mit häufig wechselnder Belegung
Kombiabschottung "System ZZ-Steine 200
BDS-N" gem. Zulassung Nr. Z-19.15-1182 für leichte
Trennwände liefern und einbauen, inkl. Einbau eines
umlaufenden 200 mm tiefen Laibungsrahmens gem.
Zulassung sowie rauchgasdichtem Verschließen
der Kabelzwickel und evtl. offener Zwischenräume mit
ZZ-Brandschutzmasse BDS-N (1K).
Geforderte Feuerwiderstandsdauer: S90
Öffnungsgröße = x mm
Zulassung: Z-19.15-1182
Hersteller: ZAPP-ZIMMERMANN GmbH
Fabrikat: System ZZ-Steine 200 BDS-N
Einheit: Stk
System ZZ-Brandschutzschaum 2K NE - Öffnungsgröße bis 450 x 500 mm in leichten
Kommentar ETA Montageanleitung
Kombiabschottung EI 30/EI 60/EI 90 für Massivwände, leichte Trennwände sowie
EI 30/ EI 60/ EI 90/EI 120 in Massivdecken. Brandabschottung von Elektrokabeln und -leitungen.
Besonders geeignet für:
- Kleinstabschottungen in Massivwänden und -decken sowie leichten Trennwänden,
- Kabel bis 21 mm Durchmesser,
- Abschottungen im Außenbereich
Kombiabschottung "System ZZ-Brandschutzschaum 2K NE"
gem. Zulassung ETA-11/0206 für leichte Trennwände
liefern, gemäß Zulassung einbauen, inkl. Einbau eines
umlaufenden 200 mm tiefen Laibungsrahmens und
rauchgasdicht verschließen
Geforderte Feuerwiderstandsklasse:EI 90
Öffnungsgröße = x mm
Zulassung: ETA-11/0206
Hersteller: ZAPP-ZIMMERMANN GmbH
Fabrikat: System ZZ-Brandschutzschaum 2K NE
Einheit: Stk
System ZZ-Manschette - Rohraussendurchmesser 32 mm in leichten Trennwänden
Feuerwiderstandsklasse R 90/R 120 für Massivwände, Massivdecken
und leichte Trennwände. Brandabschottung von brennbaren Rohren.
Besonders geeignet für:
• Einzelrohrdurchführungen bis 160 mm
• Reihenanordnungen ohne Mindestabstände
• Abschottungen von Kunststoffrohren bis max. 200 mm
Außendurchmesser in Massivwänden, leichten Trennwänden und Massivdecken
Rohrabschottung "ZZ-Manschette" gem. Zulassung Nr.
Z-19.17-1659 für leichte Trennwände liefern und gemäß
Zulassung einbauen, inkl. rauchgasdichten Verschließen
der Fugen mit mineralischen Baustoffen Baustoffklasse
DIN 4102-A
Feuerwiderstandsklasse S 90
Rohraussendurchmesser 32 mm
Zulassung: Z-19.17-1659
Hersteller: ZAPP-ZIMMERMANN GmbH
Fabrikat: System ZZ-Manschette AS Ø 32 mm
Einheit: Stk
System ZZ-Manschette - Rohraussendurchmesser 32 mm in Massivwänden und -decken
Feuerwiderstandsklasse R 90/R 120 für Massivwände, Massivdecken
und leichte Trennwände. Brandabschottung von brennbaren Rohren.
Besonders geeignet für:
• Einzelrohrdurchführungen bis 160 mm
• Reihenanordnungen ohne Mindestabstände
• Abschottungen von Kunststoffrohren bis max. 200 mm
Außendurchmesser in Massivwänden, leichten Trennwänden und Massivdecken
Rohrabschottung "ZZ-Manschette" gem. Zulassung Nr.
Z-19.17-1659 für Massivwänden und -decken liefern und gemäß
Zulassung einbauen, inkl. rauchgasdichten Verschließen
der Fugen mit mineralischen Baustoffen Baustoffklasse
DIN 4102-A
Feuerwiderstandsklasse S 90
Rohraussendurchmesser 32 mm
Zulassung: Z-19.17-1659
Hersteller: ZAPP-ZIMMERMANN GmbH
Fabrikat: System ZZ-Manschette ES oder AS Ø 32 mm
Einheit: Stk
System ZZ-Manschette - Rohraussendurchmesser 50 mm in leichten Trennwänden
Feuerwiderstandsklasse R 90/R 120 für Massivwände, Massivdecken
und leichte Trennwände. Brandabschottung von brennbaren Rohren.
Besonders geeignet für:
• Einzelrohrdurchführungen bis 160 mm
• Reihenanordnungen ohne Mindestabstände
• Abschottungen von Kunststoffrohren bis max. 200 mm
Außendurchmesser in Massivwänden, leichten Trennwänden und Massivdecken
Rohrabschottung "ZZ-Manschette" gem. Zulassung Nr.
Z-19.17-1659 für leichte Trennwände liefern und gemäß
Zulassung einbauen, inkl. rauchgasdichten Verschließen
der Fugen mit mineralischen Baustoffen Baustoffklasse
DIN 4102-A
Feuerwiderstandsklasse S 90
Rohraussendurchmesser 50 mm
Zulassung: Z-19.17-1659
Hersteller: ZAPP-ZIMMERMANN GmbH
Fabrikat: System ZZ-Manschette AS Ø 50 mm
Einheit: Stk
System ZZ-Manschette - Rohraussendurchmesser 200 mm in leichten Trennwänden
Feuerwiderstandsklasse R 90/R 120 für Massivwände, Massivdecken
und leichte Trennwände. Brandabschottung von brennbaren Rohren.
Besonders geeignet für:
• Einzelrohrdurchführungen bis 160 mm
• Reihenanordnungen ohne Mindestabstände
• Abschottungen von Kunststoffrohren bis max. 200 mm
Außendurchmesser in Massivwänden, leichten Trennwänden und Massivdecken
Rohrabschottung "ZZ-Manschette" gem. Zulassung Nr.
Z-19.17-1659 für leichte Trennwände liefern und gemäß
Zulassung einbauen, inkl. rauchgasdichten Verschließen
der Fugen mit mineralischen Baustoffen Baustoffklasse
DIN 4102-A
Feuerwiderstandsklasse S 90
Rohraussendurchmesser 200 mm
Zulassung: Z-19.17-1659
Hersteller: ZAPP-ZIMMERMANN GmbH
Fabrikat: System ZZ-Manschette AS Ø 200 mm
Einheit: Stk
ZZ-Brandschutzmasse BDS-N 1K in leichten Trennwänden
Ringspaltverschluss von nichtbrennbaren Rohren
bis 160 mm und brennbaren Rohren bis 32 mm Durchmesser
mit ZZ-Brandschutzmasse 1K und Steinwolle (Schmelzpunkt >1000°)
in leichten Trennwänden, mit einem Ringspalt max. 50 mm,
Zulassung: Gutachten 11352-2016 / Erleichterung zur Durchführung von Leitungen nach LAR
Hersteller: ZAPP-ZIMMERMANN GmbH
Fabrikat: ZZ-Brandschutzmasse BDS-N 1K
Einheit: Stk
ZZ G50 - Fugenbreite max. 65 mm in Massivwänden und -decken
Brandschutzfugendichtung bis EI 120 für Massivwände, Massivdecken.
Brandschutzfugendichtung mit Bewegungsvermögen bis 25 %.
Verschließen von vertikalen und horizontalen Fugen in Massivwänden und -decken mit ZZ 530 gem. ETA-12/0119
Bewegungsvermögen der Fuge: bis zu 25% seitl. / 7,5% scher
Geforderte Feuerwiderstandsdauer: bis EI 120
Fugenbreite: ≤ 65 mm (inkl. 25% zulässiger Dehnung)
Zulassung: ETA-12/0119
Hersteller: ZAPP-ZIMMERMANN GmbH
Fabrikat: Brandschutzfugendichtung ZZ 530-70 / ZZ-Fugenband NE Ø 70 mm
Einheit: m
ZZ G30 - Fugenbreite bis 40 mm - einseitiger Verschluss
Einseitiger Verschluss von Brandschutzfugen mit einem Bewegungsvermögen bis zu 25% in Massivwänden und -decken, mit ZZ-Brandschutzsilikon NE gemäß Zulassung ETA-12/0118, inkl. einer Fugenhinterfüllung mit Mineralwolle (Rohdichte ≥ 40 kg/m³)
Geforderte Feuerwiderstandsdauer: bis EI 120
Fugenbreite: mm
Zulassung: ETA-12/0118
Hersteller: ZAPP-ZIMMERMANN GmbH
Fabrikat: Brandschutzsilikon ZZ 345 / ZZ-Brandschutzsilikon NE
Einheit: m
ZZ G30 - Fugenbreite bis 40 mm - beidseitiger Verschluss
Brandschutzfugendichtung bis EI 180 für Massivwände, Massivdecken.
Brandschutzfugendichtung mit Bewegungsvermögen bis 15 %.
Zweiseitiger Verschluss von Brandschutzfugen mit einem Bewegungsvermögen bis zu 15% in Massivwänden und -decken, mit ZZ-Brandschutzsilikon NE gemäß Zulassung ETA-12/0118, inkl. einer Fugenhinterfüllung mit PE- / PUR- / Polystyrol-Schnüren
Geforderte Feuerwiderstandsdauer: bis EI 180
Fugenbreite: mm
Zulassung: ETA-12/0118
Hersteller: ZAPP-ZIMMERMANN GmbH
Fabrikat: Brandschutzsilikon ZZ 345 / ZZ-Brandschutzsilikon NE
Einheit: m