Schallschutz nach DiN 4109
In DIN 4109-1 werden Anforderungen an den erforderlichen Schallschutz gestellt.
Dies sind Mindestanforderungen, die auch ohne Vereinbarung baurechtlich geschuldet sind.
Bei erhöhten anforderungen sind diese zu beschreiben und zu vereinbaren.
Die Schallübertragung zwischen zwei Räumen im realen Gebäude erfolgt neben der direkten Übertragung über das Trennbauteil (gekennzeichnet durch das Direktschalldämm-Maß Rw) auch über die flankierenden Bauteile.
Die Gesamt-Schalldämmung setzt sich also aus dem Direktschalldämm-Maß Rw des Trennbauteils und der flankierenden Übertragung zum bewerteten Schalldämm-Maß R’w zusammen. Die flankierende Übertragung resultiert aus der Höhe der Direktschalldämm-Maße der Flankenbauteile und der Ausbildung der Stoßstellen
Die Nutzererwartung bezüglich des Schallschutzes entspricht zumeist nicht dem vertraglich vereinbarten und bauaufsichtlich geschuldeten Niveau. Eine mangelnde Aufklärung der Bauherren über die Diskrepanz zwischen seinem Wunsch und bauaufsichtlich geschuldeter Realität führt zu einer Vielzahl an Baustreitigkeiten über das sensible Thema Lärm und Schallschutz.
Der Schallschutz ist eine wesentliche Planungsaufgabe.
Es ist wichtig, die Aspekte des Schallschutzes bereits während der Planungsphase zu beachten und die Grundrisse und die Konstruktionen dahingehend zu optimieren.
Ein guter Schallschutz stellt sich nicht automatisch ein, sondern ist bewusst zu planen. Wesentlichen Einfluss hat hier neben dem Trennbauteil und den Flanken die Ausführung.
ktuelle Regelwerke zum Schall- schutz führen in die Sackgasse
DIN 4109 legt – wie bereits beschrieben – ausschließlich bauaufsichtlich geschuldete Anforderungen an den baulichen Schallschutz fest.
Dies hat sich auch mit der neu erschienenen Norm nicht geändert und wird in DIN 4109-1 dadurch unterstrichen, dass der Titel „Schallschutz im Hochbau, Teil 1: mindestanforderungen“ lautet. Demzufolge entsprechen die Anforderungen in DIN 4109 für den Wohnungsbau weiterhin nicht den anerkannten Regeln der Technik.
Zur privatrechtlichen Vereinbarung eines Schalldämm-Niveaus ist DIN 4109 deshalb in der Regel weiterhin ungeeignet.
Für besonders kostengünstige Wohngebäude sind gesonderte Vereinbarungen auf Basis der DIN 4109 möglich.
Es ist zu beachten, dass der Schallschutz für jedes Objekt zu planen und mit den nachfolgend dargestellten Methoden rechnerisch zu dimensionieren ist.
Die rechnerische Dimensionierung des Schallschutzes erfolgte nach dem bisherigen Verfahren gemäß DIN 4109 im Wesentlichen in Abhängigkeit von der flächenbezogenen Masse des Trennbauteils.
Anschluss der Wohnungstrennwand an leichte Dachkonstruktionen
Beim Anschluss von Wohnungstrennwänden an leichte Dachkonstruktionen wäre aus schalltechnischer Sicht ein „Durchführen“ der Wohnungstrennwand bis unter die Dachhaut die optimale Lösung.
Eine solche Ausführung ist jedoch aus wärmetechnischer Sicht nicht zulässig, da sie mit einem starken Wärmebrückeneffekt einhergehen würde. Daher kann als Kompromiss zwischen Wärme- und Schallschutz.
Ausführung und Einfluss von installationen
Bereits bei der Grundrissplanung ist darauf zu achten, dass die Installationswand (für Küche, Bad, WC) nicht unmittelbar an einen schutzbedürftigen Raum grenzt. Empfehlenswert ist es daher, Grundrisse spiegelbildlich zur Wohnungstrennwand zu planen und die Nassräume am Treppenhaus anzuordnen.
Rohrleitungen für fließende Medien (Wasser/Abwasser und Gase) sowie z.B. Waschbecken oder WCs sollten aufgrund des störenden Körperschalls als Vorwandinstallation mit raumseitiger Verkleidung ausgeführt werden.
Bei Vorwandinstallationen ist darauf zu achten, dass die schalltechnische „Dichtigkeit“ der Mauerwerkswand vor deren Einbau z.B. durch das Aufbringen eines Putzes oder zumindest das Verspachteln der Fugen sichergestellt wird.
Einschalige Wände (einschalige Massivbau / nstallationswände Musterinstallationswand), an denen diese Leitungen befestigt werden, sollten nach DIN 4109-36 eine flächenbezogene Masse von mindestens 220 kg/m2 haben.