Beispiel:
Hinweis:
Besondere Hinweise
Langjährige Erfahrungen haben gezeigt, dass für die Verar- beitung von Gipsplatten und Gipsfaserplatten der günstige Klimabereich zwischen 40 und 80% relativer Luftfeuchte und oberhalb einer Raumtemperatur von +5°C liegt.
Für die Verarbeitung von Gipsfaser Fertigteilestrichen und Hohlböden haben sich relative Luftfeuchten zwischen 45 und 75% und Raumtemperaturen oberhalb von +10°C als günstig erwiesen.
frischmörtel und Verarbeitung
Die Verarbeitung von Gipsputzen wird in DIN V 18550 Putz und Putzsysteme und DIN EN 13914-2 Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und Außenputzen.
Planung und wesentliche Grundsätze für Innenputz sowie in verschiedenen Merkblättern beschrieben. Nach DIN V 18550 entsprechen Gipsputze der Mörtel- gruppe P IV.
Besondere Bedeutung für die funktionsgerechte Qualität von Putzfestkörpern und speziell ihre sichere Haftung auf Untergründen haben die Einhaltung der generellen Putzvoraussetzungen sowie die Beurteilung der Saugfähigkeit und gegebenenfalls die Vorbehandlung von Putz- gründen.
Für die fachgerechte Herstellung von Putzoberflächen muss der Unter- grund folgende Anforderungen erfüllen:
Bei Beton als Putzgrund darf die Restfeuchte nicht mehr als 3 Masse- Prozent betragen.
Die Feuchtigkeitsabgabe des Betons muss in der Oberflächenzone abgeschlossen und der Putzgrund saugfähig sein. Frisch verputzte Räume sind vor Frost zu schützen.
Besonders wichtig für Haftung des Putzfrischmörtels und in der Folge die Haftfestigkeit des Putzfestkörpers sind die Saugfähigkeit und
die Rauigkeit von Putzgründen, die deshalb vor Ausführungsbeginn
zu überprüfen sind. Die vollständige Prüfung beschreibt das Merk- blatt Gipsputze und gipshaltige Putze auf Beton der Industriegruppe Baugipse im Bundesverband der Gipsindustrie. Weitere Hinweise dazu geben auch DIN V 18550, DIN EN 13914-2 sowie VOB Teil C DIN 18350.
Bei rauen und saugfähigen Untergründen dringen die Gipskristalle in den offenporigen Putzgrund ein und verkrallen sich aufgrund der Kristallisation und der damit verbundenen Volumenzunahme der Kristalle. Unter diesen Bedingungen entsteht ein optimaler Haftver- bund, sodass auf eine Vorbehandlung zumeist verzichtet werden kann. Dies trifft beispielsweise für Mauerwerk aus Ziegeln, Kalksandsteinen sowie aus haufwerksporigen Betonsteinen zu.
Während zunehmende Rauigkeit die Putzhaftung verbessert, darf die Saugfähigkeit weder zu groß noch zu gering sein. In Oberflächen von schwach saugenden Untergründen können sich Gipskristalle nicht ausreichend verkrallen, wodurch der spätere Haftverbund beeinträchtigt wird. Der in der Praxis am häufigsten auftretende Fall sind glatte, schwach saugende Betonoberflächen, speziell bei Betonfertigteilen und glattgeschaltem Beton. Die mechanische Haftung des Putzes muss auf diesen Putzgründen durch die Vorbehandlung mit einer organischen Haftbrücke verbessert werden.
Stark saugende Untergründe entziehen dem Putz hingegen zu schnell das Wasser, der Frischmörtel kann nicht regulär abbinden. Es kommt zum sogenannten Aufbrennen des Putzes mit einem teilweise unter- durchschnittlichen Haftverbund. Stark saugende Untergründe werden deshalb vorab mit einer Grundierung (Aufbrennsperre) behandelt, die die Saugfähigkeit herabsetzt bzw. innerhalb einer Fläche angleicht. Stark saugende Untergründe können beispielsweise Bestandsputz, Porenbeton und porosierte Ziegel sein.
Gipsputze besitzen den grundsätzlichen Vorteil der schnellen Austrocknung. Unter günstigen Bedingungen, wie sie höhere Temperaturen und eine niedrige Luftfeuchte darstellen, können Gipsputze schon nach kurzer Zeit trocken sein (im Mittel 14 Tage bei 10 mm Putzdicke in Abhängigkeit von Raumfeuchte, Raumtemperatur und Querlüftung). Bei Gipsputzen kann die Trocknung unterstützt und damit die Aus- trocknungszeit verkürzt werden. Sobald die Ausgleichsfeuchte erreicht ist, können Oberflächenbeschichtungen aufgebracht werden.
Damit Gipsputze zügig austrocknen, muss nach der Fertigstellung des Putzes stets eine ausreichend gute Belüftung gewährleistet sein. In den ersten 24 Stunden ist Durchzug zu vermeiden, danach sollte für ausreichende Querlüftung gesorgt werden, wie in DIN V 18550 ange- geben (nach Möglichkeit mehrmals täglich). Bei niedrigen Temperaturen schützt zusätzliches Heizen gegen Frosteinwirkung.
Bei ungenügender Belüftung und dadurch herabgesetzter Austrock- nung, vor allem in der ersten Woche nach dem Putzauftrag, kön-
nen sich Calcitanreicherungen an der Putzoberfläche bilden. Diese sogenannte Sinterschicht unterbindet das Austrocknen des Putzes. Daneben setzt sie die Saugfähigkeit des Putzes selbst herab, wodurch Probleme bei Haftung von Beschichtungen auftreten können. Auf vorhandenen Sinterschichten perlt Wasser ab, sie sind nicht saugfähig und deshalb unbedingt zu entfernen. Deshalb ist das Entstehen von Sinterschichten durch ausreichende Querlüftung – insbesondere auf Winterbaustellen – unbedingt zu vermeiden.
Zu den Spachtelmaterialien auf Gipsbasis gehören Gips-Flächenspach- tel C7 nach DIN EN 13279 sowie Füll-, Fein- und Fugenspachtel nach DIN EN 13963. Beide Baustoffe unterscheiden sich hinsichtlich ihrer normativen Anforderungen und ihrer Anwendungscharakteristik, sodass eine Substitution nur bedingt möglich ist (Herstellerangaben zum jeweiligen Einsatzgebiet beachten).
Gips-Flächenspachtel C7 nach DIN EN 13279 werden vor allem für flächige Überzüge auf glatten Massivuntergründen (Putzoberflächen, Plansteinmauerwerk, glattgeschalter Beton, Betonfertigteile) oder auf Gips- bzw. Gipsfaserplatten zur abschließenden Oberflächenbehandlung eingesetzt. Neben vollflächigen Überzügen sind auch strukturierte Gestaltungen möglich. Auftrag und Verarbeitung können je nach Produkt mit der Hand oder maschinell erfolgen. Die Schichtdicken betragen 0,1 mm bis 3 mm.
Füll-, Fein- und Fugenspachtel sind nach DIN EN 13963 geregelt und werden hauptsächlich für das Verspachteln von Gipsplatten nach EN 520 sowie von faserverstärkten Gipsplatten verwendet.
Mit Gipsputzen werden Untergründe für Anstriche/Beschichtungen oder Wandbekleidungen wirtschaftlich, weil ohne zusätzliche Spachtel- oder Feinputzschicht, hergestellt. Art und Qualität von Putzoberflächen sind bereits frühzeitig festzulegen und im Leistungsverzeichnis zu benennen. Allgemeine Begriffe wie „malerfertig“ oder „tapezierfähig“ reichen hierfür nicht aus, stattdessen ist auf Qualitätsstufen abzustellen, die das Merkblatt Putzoberflächen im Innenbereich für Deutschland, Österreich und die Schweiz definiert (Herausgeber u.a. Industriegruppe Baugipse im Bundesverband der Gipsindustrie und Bundesverband Ausbau und Fassade im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes).
Entsprechend diesen Qualitätsstufen sind die gewünschten Putzoberflächen (abgezogen, geglättet, abgerieben, gefilzt) bzw. die Oberflächengüte (Q1, Q2, Q3, Q4) festzulegen und vertraglich zu vereinbaren. Sind im Leistungsverzeichnis keine Angaben über die Oberflächengüte enthalten, so gilt im Allgemeinen Qualitätsstufe 2 (Q2) als vereinbart.
Mit Gips verputzte Wandflächen erhalten mit Tapeten, Vliestapeten oder Anstrichen ihre abschließende Optik, können aber auch den Untergrund für Beläge aus Fliesen und Platten sowie für Verbundabdichtungen bilden. Vor Beginn der Beschichtungsarbeiten ist der trockene Putz zu grundieren.
Für Tapezierarbeiten sind bevorzugt Kleister auf Basis reiner Methylcellulose zu verwenden. Als Anstriche kommen hauptsächlich Dispersionsfarben zum Einsatz. Filmbildende Anstriche wie Öl- oder Lackfarben setzen die Diffusionsfähigkeit von Flächen herab. Reine Silikatfarben sind auf Gipsputz ungeeignet.
Unter Fliesen und Platten beträgt die Putzdicke grundsätzlich 10 mm. Putzoberflächen als Ansetzgründe werden grundsätzlich nur abgezogen (nicht gefilzt, nicht geglättet, nicht abgerieben). Fliesen und Platten können mit geeigneten Dünnbettklebern auf Dispersions- oder Zementbasis angesetzt werden. Bei zementhaltigen Klebern sind bevorzugt solche mit hohem Wasserrückhaltevermögen und schneller Trocknungszeit zu verwenden.
Gipsputz ist nach DIN V 18550 für den Einsatz in Küchen und Bädern von Wohnungen oder in vergleichbaren Räumen z.B. von Hotels geeig- net. Dies gilt ausdrücklich auch für den vorübergehend und gering mit Spritzwasser belasteten Bereich an Waschtischen, Badewannen oder Duschen in diesen Räumen.
Gemäß ZDB-Merkblatt Verbundabdichtungen ist Gipsputz in diesen Bereichen als Untergrund für Verbundabdichtungen in der Beanspruchungsklasse A0 geeignet (mäßige Beanspruchung durch nicht drückendes Wasser im Innenbereich im bauaufsichtlich nicht geregelten Anwendungsbereich).
Das Brandverhalten von Baustoffen kann derzeit nach den parallel geltenden Normen DIN 4102-1 oder DIN EN 13501-1 klassifiziert werden. Gipsputze gehören nach beiden Normen ohne Nachweis zur Baustoffklasse A1 (nichtbrennbare Baustoffe). Nach DIN EN 13501 sind damit auch die Zusatzanforderungen „keine Rauchentwicklung“ (s1) und „kein brennendes Abfallen/Abtropfen“ (d0) erfüllt.
DIN 4102-4 beschreibt klassifizierte Konstruktionen, die ohne weiteren Nachweis der jeweils angegebenen Feuerwiderstandsklasse zugeordnet werden können. Darunter befinden sich auch eine Rei-
he von Brandschutzbekleidungen mit Gipsputz. Gemauerte Wände, Stahlbetonstützen und Stahlkonstruktionen können mit Gipsputzen (Mörtelgruppe IV nach DIN V 18550) unter Beachtung der Detailanga- ben in DIN 4102-4 bis F 180 ertüchtigt werden, außerdem Stahlbetondecken bis F 90 und Holzfachwerkwände bis F 30-B.
Die besondere Brandschutzwirkung von Gipsputzen – wie auch anderen Gipsbaustoffen – beruht auf dem im Calciumsulfat-Dihydrat (CaSO4 · 2 H2O) zu rund 20 Gewichts-Prozent chemisch gebundenen Kristallwasser. Bei Gipsputz können so pro 10 mm Putzdicke auf einer Fläche von einem Quadratmeter etwa 2 Liter Wasser kristallin gebunden sein.
Unter Einwirkung von Wärme wird die Kristallstruktur verändert, der Gips entwässert und bildet sich um zu CaSO4 · 1⁄2 H2O (Calciumsulfat- Halbhydrat). Bei weiter steigender Temperatur (Brandfall) wird das freigesetzte Wasser bis zum Verdampfungspunkt erwärmt und dann in Dampf überführt. Für das Calcinieren und die Verdampfung werden erhebliche Mengen an Wärmeenergie benötigt, wodurch die Temperatur der Gipsschicht auf der dem Feuer abgekehrten Seite nur sehr verzögert ansteigt.
Gipsplatten bieten im Hinblick auf ihre geringe Dicke ausgezeichneten Feuerschutz. Das ist darin begründet, dass der Gipskern etwa 20 % Kristallwasser enthält, welches bei Brandeinwirkung verdampft und dabei durch Umwandlung Energie verzehrt. Die Temperatur auf der dem Feuer abgewandten Seite bleibt über längere Zeit in Abhängigkeit von der Plattendicke bei etwa 110 °C konstant. Die dann entstehende entwässerte Gipsschicht bietet eine erhöhte Wärmedämmung. Die in den Feuerschutzplatten enthaltenen Glasfasern wirken dabei als Bewehrung des Gipskerns, sodass der Gefügezusammenhalt bei Brandeinwirkung nachhaltig verbessert wird.
Gemäß Anhang B der DIN EN 520 werden Gipsplatten hinsichtlich ihres Brandverhaltens in der Regel A2-s1, d0 klassifiziert. Bei dieser Klassifizierung nach DIN EN 13501-1 bedeutet:
A2 = nichtbrennbar
s1 = kein Rauch
d0 = kein brennendes Abfallen/Abtropfen
Die Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl μ gibt an, um welchen Faktor der Wasserdampf-Diffusionswiderstand von Gipsplatten größer als der einer gleich dicken, ruhenden Luftschicht gleicher Temperatur ist. Die Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl ist eine Stoffeigen- schaft und beträgt gemäß DIN EN ISO 10456
Gipsplatten werden als Trockenputz direkt auf den Untergrund geklebt; als Beplankungen für Wand- und Deckenbekleidungen, Montagewände und Unterdecken auf Unterkonstruktionen aus Holz oder verzinktem Metall sowie für die Herstellung vorgefertigter Bauteile wie z.B. im Fertighausbau verschraubt oder genagelt. Neben der europäischen Produktnorm DIN EN 520 gibt es die DIN 18180 als nationale Anwendungsnorm. Für die Verarbeitung der Platten gilt DIN 18181. Für nichttragende innere Trennwände gilt generell DIN 4103-1, DIN 4103-4 für Holzständerwände sowie DIN 18183 für Metallständer- wände; bei Unterdecken und Deckenbekleidungen sind DIN 18168-1 und DIN 18168-2 zu beachten.
Gipsplatte, die nach DIN als Bauplatte bezeichnet wird, für alle Standardanwendungen.
Gipsplatte mit einer definierten Dichte von mindestens 800 kg/m3, um für bestimmte Anwendungszwecke eine verbesserte Leistungsfähigkeit sicherzustellen.
Platten, die besonders als Beplankungen für Außenwandelemente ver- wendet werden; die Platten sind nicht für dauernde Außenbewitterung ausgelegt. Diese Plattenart weist eine reduzierte Wasseraufnahmefähigkeit auf; die Wasserdampfdurchlässigkeit ist auf ein Mindestmaß reduziert.
Diese Plattenart muss die Anforderungen für die Klassen H1, H2 oder H3 erfüllen. Der nach DIN EN ISO 12572 ermittelte Wasserdampf- Diffusionswiderstand von Gipsplatten Typ E darf den Wert 25 nicht überschreiten
Zur Verbesserung des Gefügezusammenhalts bei hohen Temperaturen (Brandfall) enthält der Gipskern dieser Platten mineralische Fasern und/oder andere Zusätze.
Plattenart mit Zusätzen zur Reduzierung der Wasseraufnahmefähig- keit; sie kann für Anwendungszwecke geeignet sein, bei denen die Reduzierung der Wasseraufnahmefähigkeit zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Platte erforderlich ist; zur Kennzeichnung erhal- ten diese Platten in Abhängigkeit von ihrem Wasseraufnahmevermögen die Bezeichnung „Typ H1“, „Typ H2“ bzw. „Typ H3“. Gipsplatten des Typs H2 entsprechen Typ GKBI nach DIN 18180.
Gipsplatte, die für Anwendungszwecke bestimmt ist, bei denen Anforderungen an erhöhte Oberflächenhärte gestellt werden. Die Oberflächenhärte von Gipsplatten des Typs I (auch in Kombination mit anderen Typen) wird durch den Durchmesser der Vertiefung, die bei der Prüfung nach DIN EN 520 in der Oberfläche erzeugt wurde, charakterisiert. Der Durchmesser der Vertiefung darf 15 mm nicht überschreiten.
Platten, deren Sichtseite für den Auftrag von Gipsputz oder für eine Klebeverbindung mit anderen Materialien wie Gipsplatten oder tafelförmigen Stoffen vorgesehen ist. Bei den Platten, die zum Auftrag von Gipsputz vorgesehen sind, ist die Kantenform entweder „volle Kante“ oder „runde Kante“.
Diese Gipsplatten sind für Anwendungszwecke bestimmt, für die eine erhöhte Bruchfestigkeit sowohl in Längs- als auch in Querrichtung gefordert wird.
Eine Gegenüberstellung der gebräuchlichsten Plattenbezeichnungen nach DIN 18180 und DIN EN 520
Aufgrund ihrer Eigenschaften sind Gipsplatten mit Vliesarmierung besonders zur Verwendung in Bereichen geeignet, für die Anforderungen an Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz oder Streckfestigkeit bestehen. Die Platten können z.B. als Trockenputz für Wände, für direkt befestigte Deckenbekleidungen oder abgehängte Decken, für Trennwände oder als Bekleidung von Stützen und Trägern verwendet werden. Sie können auch für Fußböden, Lüftungs- und Rauchabzugs- kanäle, Kabelbrücken und Beplankungen eingesetzt werden.
Diese Platten können zur Verbesserung des Gefügezusammenhalts bei hohen Temperaturen, im Kern mineralische Fasern und/oder Zusatz- mittel enthalten. Zu Kennzeichnungszwecken erhalten diese Platten die Bezeichnung GM-F.
Plattenart mit Zusätzen zur Reduzierung der Wasseraufnahmefähigkeit;
sie kann für Anwendungszwecke geeignet sein, bei denen die Reduzierung der Wasseraufnahmefähigkeit zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Platte erforderlich ist; zur Kennzeichnung erhal- ten diese Platten in Abhängigkeit von ihrem Wasseraufnahmevermögen die Bezeichnung GM-H1 und GM-H2
Gipsplatte, die für Anwendungszwecke bestimmt ist, bei denen Anforderungen an erhöhte Oberflächenhärte gestellt werden. Die Oberflächenhärte von Platten des Typs I (auch in Kombination mit anderen Typen) wird durch den Durchmesser der Vertiefung, die bei der Prüfung nach DIN EN 15283-1 in der Oberfläche erzeugt wurde, charakterisiert. Der Durchmesser der Vertiefung darf 15 mm nicht überschreiten. Zu Kennzeichnungszwecken erhalten diese Platten die Bezeichnung GM-I.
Platten können für besondere Anwendungszwecke eine erhöhte Festig- keit haben. Zu Kennzeichnungszwecken erhalten diese Platten die Bezeichnung GM-R,
Ausbildung der längs- und Querkanten von Gipsplatten mit Vliesarmierung
Die Längskanten können als volle Kante, abgeflachte Kante, Winkelkante, halbrunde Kante, runde Kante, abgeschrägte Kante, Nut- und Federkante oder als Kombination dieser Kantenformen ausgebildet sein.
Die Typen D, E, F, H, I und R nach EN 520 können nach Erfordernis kombiniert werden. Die Typen A und P können nicht kombiniert werden.
Die Plattentypen F, H1, H2, I und R nach DIN EN 15283-1 können nach Erfordernis kombiniert werden.
Gipsfaserplatten gibt es mit Vollkante (scharfkantig geschnitten) oder profilierter Kante.